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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowohl für Tanz der Kulturen e.V. als auch für Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH (Bei der Ausschreibung der einzelnen Veranstaltungen ist der jeweilige Veranstalter – also der rechtlich Verantwortliche und Ihr Vertragspartner – angegeben).

Diese AGB und die darin zitierten Paragraphen beziehen sich auf die aktuell gültige Gesetzesfassung. Sie gelten nach Maßgabe der Regelung in A für Tanzreisen, Tanzveranstaltungen, Tanzworkshops oder Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in Ritueller Tanzpädagogik, also alle Veranstaltungen, die vom Verein Tanz der Kulturen e.V oder dem Institut für Rituelle Tanzpädagogik  gGmbH durchgeführt werden. Unsere AGB füllen die jeweiligen, teilweise sehr unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen aus und ergänzen diese (bei Reisen im Sinne der §§ 651a BGB – im Regelfall also bei Reisen, die länger als 24 Stunden dauern, näheres unter A- sind das die §§ 651 a bis 651 BGB y neuer Fassung). 

Zur besseren Lesbarkeit wird in unseren AGB das generische Maskulinum verwendet. Die im Folgenden verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Sie als unser Vertragspartner werden im Folgenden teils direkt angesprochen („Sie“), teils als „Kunde“ bezeichnet. 

A) Abgrenzung der Regelungsbereiche / welche der nachfolgenden Ziffern gelten wofür?

Da der Gesetzgeber für Reisen (gesetzlich als Kombination von Leistungen aus mindestens 2 verschiedenen Bereichen der vorgegebenen 4 Bereiche Beförderung von Personen, Beherbergung, Vermietung bestimmter Fahrzeuge und sonstiger touristischer Leistungen definiert) ganz besondere Pflichten aufgestellt hat, beziehen sich die Regelungen in den Ziffern 3b), 4a), 5 bis 7, 9 bis 12 sowie in Ziffer 13 a) und 14 a) dieser Bedingungen ausschließlich auf Reisen, dabei aber nicht auf Reisen ohne Übernachtung mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden und einem Reisepreis bis zu max. € 500,00 (die auch die gesetzliche Regelung für Pauschalreisen – § 651 a bis y BGB – von ihrem Geltungsbereich ausnimmt). 

 

Alle anderen Regelungen und insbesondere Ziffer 1a) und b) diese Bedingungen gelten für all unsere unterschiedlichen Vertragstypen, soweit sich aus dem Text einer Regelung nichts anderes ergibt. Soweit in den AGB keine Regelung getroffen ist, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 

B) Wo finden Sie die Regelungen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren, Datenschutz und Widerrufsrechten?

 

Die Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer14.b) dieser Bedingungen. Informationen zum Datenschutz finden Sie im Anschluss an diese Bedingungen. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für die hier geregelten Verträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei Ihnen zuhause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Einladung durch Sie als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen 

1. Besonderheit unserer Veranstaltungen / unserer Leistungen 

a) All unsere Veranstaltungen (also auch solche Veranstaltungen, bei denen das Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH Veranstalter ist) können nur von Mitgliedern des Vereins Tanz der Kulturen e.V. gebucht werden, nur diese können teilnehmen. 

b) Bei all unseren Veranstaltungen können sich Inhalte und zeitliche Abläufe kurzfristig ändern, da wir mit Gefühlen und Transformationsprozessen arbeiten, die unvorhersehbar verlaufen.

Die Veranstaltungen beinhalten nicht nur den im Lernziel vereinbarten engeren Zweck, sondern auch weiterführende Lernerfahrungen, die die Gruppe als Gesamtes und/oder den Einzelnen betreffen und die teilweise nur im Umgang mit unvorhergesehenen/außerordentlichen Situationen durchlaufen werden können (Unterricht/Schlafen im Freien/ Mehrbettzimmer/Intermittierendes Fasten etc.)

 

c) Kein Rassismus/keine Diskriminierung 

 

Das Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH und der Verein Tanz der Kulturen verstehen sich als Orte, die jegliche Form der Diskriminierung oder Rassismus ablehnen, die die sich zu gesellschaftlicher Diversität bekennen und die sich konzeptionell und programmatisch für dieses wichtige gesellschaftliche Thema engagiert. 

 

Wir ermöglichen in unseren Veranstaltungen und Räumen die Begegnung von Menschen mit unterschiedlichen Herkünften und Kulturen, politischen Auffassungen und religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen. 

 

Wir erwarten von Ihnen wie von allen Beteiligten, dass jedem unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Abstammung und Herkunft, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder individueller Besonderheit Respekt und Wertschätzung entgegenzubringen ist.  Wir erwarten von Ihnen die Bereitschaft zum Austausch über unterschiedliche Lebensformen, Wertehaltungen und Weltanschauungen sowie die Infragestellung vermeintlich unveränderbarer Traditionen zugunsten einer lebendigen Kultur der Gegenwart.  

 

  1. Abschluss des Vertrages / Vermittlung von Verträgen/ allgemeine gesundheitliche 

Voraussetzungen und Eignung bei eingeschränkter Mobilität

a) Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Die Rollen von Anbietendem und Annehmendem können dabei wechseln.  Bloße Interessensbekundungen beider Seiten, wie eine Ausschreibung/Darstellung eines Veranstaltungsverlaufs auf der Website/in sonstigen Werbemitteln (oder andererseits die Mitteilung der Wünsche des Kunden) stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Erstellung weiterer Vorschläge oder Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums (ohne Hinzutreten besonderer Umstände zehn Tage ab Zugang) angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar. In der Regel gibt der Kunde auf Basis der Ausschreibung/der Darstellung des Veranstaltungsverlaufs ein Angebot (verbindliche Buchungserklärung) ab, mit der (rechtzeitigen) Buchungsbestätigung kommt dann der Vertrag zustande. Tanz der Kulturen e.V / Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH erstellt bei Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung in Textform, die die wesentlichen Inhalte des Vertrages wiedergibt. 


b) Ändernde oder ergänzende Abreden zu den von uns beschriebenen Leistungen oder diesen Geschäftsbedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Leistungsträger (z. B. Co-Dozenten, Seminarhäuser, Hotels, Transportunternehmen) oder Reisevermittler / Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Geschäftsbedingungen oder der Vertragsbestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.


c) Vermittelt Tanz der Kulturen e.V / Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH

ausdrücklich in fremdem Namen Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietfahrzeuge, etc. so schuldet Tanz der Kulturen e.V / Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners. Zu Haftungsbeschränkungen bei Vermittlung siehe ergänzend Ziffer 13.b) dieser Bedingungen.

d) Ihre physische und psychische Gesundheit sowie ihre emotionale und körperliche Verfassung sollten veranstaltungsadäquat gut und stabil sein, wir bitten Sie um selbstkritische Prüfung anhand unserer Veranstaltungsverläufe. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind unsere Reisen und sonstigen Veranstaltungen nur eingeschränkt und bedingt geeignet. Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an!

  1. Vertragliche Leistungen / Leistungsänderungsvorbehalt

 

a) Die von Tanz der Kulturen e.V / Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung (vgl. Ziffer 2 a), dort letzter Satz), ergänzt – im durch die Vertragserklärungen vorgegebenen Rahmen – durch die zugrundeliegende Ausschreibung/Darstellung des Reiseverlaufs. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Tanz der Kulturen e.V / Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig. 

 

b) Neben den vertraglichen Leistungen schulden wir Ihnen während von uns veranstalteten Pauschalreisen angemessene Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern Sie während dieser Reise in Schwierigkeiten geraten.

 

c) Unternehmungen, die in einer Ausschreibung als „Gelegenheit“, „optional“ oder ähnlich bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, eventuell mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Preis enthalten.

 

d) Wir tun im Rahmen des Zumutbaren alles uns Mögliche, um das Programm der Veranstaltung zu durchzuführen, wie es ausgeschrieben ist. Darauf, dass sich Inhalte und zeitliche Abläufe kurzfristig ändern können, da wir mit Gefühlen und Transformationsprozessen arbeiten, die unvorhersehbar verlaufen, haben wir bereits hingewiesen, vgl. Ziffer 1.

 

Aber auch durch andere, kurzfristig auftretende Umstände, wie zum Beispiel Witterungsereignisse, Erhöhung der Sicherheits- und Hygieneerfordernisse, gesundheitsbedingte und sonstige unvorhersehbare Ausfälle von bei der Erfüllung des Vertrages herangezogenen Personen, behördliche Anordnungen etc. kann es vorkommen, dass wir hiervon abweichen müssen. Wir behalten uns auch für diese Fälle also Änderungen und Umstellung des Programmes vor, werden aber im Rahmen des Zumutbaren alles tun, um solche Abweichungen möglichst gering zu halten bzw. ein möglichst adäquates Ersatzprogramm durchzuführen. Soweit die geänderten Leistungen mit Fehlern behaftet sind oder die Änderungen als erheblich zu betrachten sind, bleiben Ihre vertraglichen Ansprüche unberührt. 

 

  1. Sicherungsschein / Zahlung

a) Ein Sicherungsschein ist nur für (Tanz)reisen vorgeschrieben, auch dann nur, wenn diese mehr als 24 Stunden dauern (oder bei kürzerer Dauer mehr als 500 € kosten. Alle Zahlungen sind nur bei Vorliegen eines vorgeschriebenen Sicherungsscheines zu leisten, den Tanz der Kulturen e.V. / Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Bitte weisen Sie uns darauf hin, wenn der Sicherungsschein bei dem versandten Exemplar Ihrer Buchungsbestätigung fehlen sollte. 

b) Bei Vorliegen des Sicherungsscheins ist der Reisepreis drei Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Zahlung erfolgt im Regelfall durch Überweisung an den jeweiligen Veranstalter.

 

c) Für alle anderen Veranstaltungen ergibt sich Fälligkeit der Zahlung aus der Bestätigung. Die Zahlung erfolgt im Regelfall durch Überweisung an den jeweiligen Veranstalter.

 

d) Ohne vollständige Zahlung des fälligen Preises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistungen durch Tanz der Kulturen e.V / Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH.  

 

  1. Möglichkeit der Preisänderung bei Reisen

 

a) Wir behalten uns vor, einen bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

 

  • Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer           Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger

 

  • oder einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren inbesondere im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)

 

  • oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog der folgenden Ziffer 5.b) verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben bezeichneten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese von uns in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Ihr Verlangen nachzuweisen.

 

b) Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 5.a) genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Sie günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Wir sind verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu erläutern und tragen im Fall einer gerichtlichen die Beweislast für Gründe und Ausmaß der Erhöhung.

 

c) Wir müssen Sie über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.

 

d) Bei einer Erhöhung bis zu 8 % wird die Preiserhöhung bei Einhaltung der obigen Voraussetzungen durch die Erklärung wirksam. Erhöht sich der Reisepreis nach den obigen Ziffern um mehr als 8 %, so müssen wir Sie mit der Mitteilung (also ebenfalls spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn) auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fristlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot entsprechend der gesetzlichen Regelung als angenommen. Wählen Sie stattdessen den Rücktritt, so erhalten Sie den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB).

 

  1. Rücktritt des Kunden bei Reiseverträgen / Umbuchung / Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers

 

a) Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt vor Reiseantritt besteht im Fall bei einer Preiserhöhung über mehr als 8 % – vgl. Ziffer 5.d – oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe).

 

b) Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich. Dieser wird entsprechend § 651 h Abs. 2 BGB nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns als Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, ermittelt.

 

c) In allen Fällen des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und müssen darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten, Sie haben bereits ausgehändigte Reisedokumente (Tickets, Fahrkarten etc.) unverzüglich zurückzugeben.

 

d) Umbuchungen (z.B. von Reisetermin oder Reiseziel) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. 

 

e) Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften Sie als ursprünglicher und der neue Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Ihnen als ursprünglichem Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen uns als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

 

  1. Einseitige Vertragsbeendigung durch Tanz der Kulturen e.V / Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH 

 

a) Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 6.a)) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. 

 

b) Wird eine in der Ausschreibung/Darstellung des Reiseverlaufs oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so können wir spätestens am 22. Tag vor Reisebeginn zurücktreten.

 

c) In diesen Fällen verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstatten bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

 

  1. Ausschluss des Teilnehmers wegen besonderer Umstände

 

Wir können vor Beginn der Veranstaltung oder Reise und während der Veranstaltung oder Reise aus wichtigem Grund Sie von der Teilnahme ganz oder teilweise ausschließen, soweit Ihre Teilnahme an der Reise für uns und/oder die anderen Teilnehmer aus in Ihrer Sphäre liegenden Gründen unzumutbar ist. 

 

Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Ablauf von Ihnen nachhaltig gestört oder gefährdet wird (zum Beispiel durch Verhaltensweisen, die Ziffer 1.b) widersprechen, also rassistisch oder diskriminierend sind oder Sicherheit und körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer gefährden) und dem auch nach Abmahnungen nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Veranstaltungsleiter bzw. Reiseleitung/örtliche Vertretungen sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt. Die sonstigen Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

  1. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

 

a) Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so sollen Sie als Kunde den Mangel unverzüglich anzeigen – vgl. Ziffer 10 a) und können Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist – soweit möglich und zumutbar – an uns direkt (Kontaktdaten am Ende dieser Bedingungen und in den Reiseunterlagen), ansonsten an die in Ziffer 9 benannten Personen/Stellen zu richten. Wir können Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

b) Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, könne Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse auf Ihrer Seite geboten ist.

c) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung können Sie als Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit Sie den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und dadurch keine Abhilfe erfolgen kann.

d) Zum Recht auf Kündigung und weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § 651 k bis § 651 o BGB.

 

  1. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

 

a) Reiseleitungen/örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen (siehe Ziffer 9.a) entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder. Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder entgegenzunehmen. 

 

b) Daneben sind Reiseleitungen/örtliche Vertretungen beauftragt, Ihnen als Kunden den von uns nach § 651 q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten. Reiseleitungen/örtliche Vertretungen sind bevollmächtigt, die nach Ziffer 6a dieser Bedingungen gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

  1. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

 

a) Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft des Staates besitzt, in dem seine angegebene Adresse liegt. Bei anderen Staatsbürgerschaften oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.

 

b) Es besteht jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, sie davon so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Ihnen wird jedoch nahegelegt, auch selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen.

 

c) Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sofern Medikamente mitgeführt werden, sollten vorab Erkundigungen über eventuelle Einfuhrbeschränkungen eingeholt werden, auch das Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung garantiert nicht in allen Ländern die Einfuhrerlaubnis. 

 

  1. Versicherungen 

 

Wir erachten das Vorliegen insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung (ggf. mit COVID- Schutz) und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung/Behandlung sowie einer notwendigen Rückführung (Rettungsflug) bei Unfall, Krankheit oder Tod bei seinen Reisen teilweise als unverzichtbar, ansonsten für dringend zu empfehlen.

 

  1. Haftungsbeschränkungen für Tanz der Kulturen e.V / Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH

 

a) Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

b) Soweit wir Pauschalreisen oder fremde Leistungen nur vermitteln, wird unsere vertragliche Haftung für fehlerhafte Vermittlung auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.

c) Bei allen anderen Verträgen wird unsere vertragliche Haftung für Schäden auf den dreifachen Preis der Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.Für Schäden bis € 4.100,00 haften wir insoweit unbeschränkt

 

d) Unsere Haftung von auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Kunden beschränkt. Für Schäden bis € 4.100,00 haften wir insoweit unbeschränkt

 

  1. Verjährung / Streitbeilegung

 

a) Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche als Kunde verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

b) Wir sind grundsätzlich bereit, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen, behalten uns aber, solange hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Entscheidung im Einzelfall vor. Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Ein formal geregeltes internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

  1. Gültigkeit der Ausschreibung

 

Naturgemäß ist nur der zum Zeitpunkt der Ausschreibung (vgl. Ziffer 3.a)) bekannte Stand wiedergegeben. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.

 

  1. Sonstiges

 

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651 a ff (soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist und wir als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig werden). 

Tanz der Kulturen e.V. 

gesetzlich vertreten durch die Vorsitzende, Frau Stephanie Bangoura.

Karolinenstrasse 5a, Haus 4

20357 Hamburg

Telefon: +49 (0) 151 520 133 06

Email: info@tanz-der-kulturen.de

Internet: https://afrikanischer-tanz.de
UST-IdNr.: 357770750

Vereinsregister: AG Tostedt VR-Nr.: 201193

 

Institut für Rituelle Tanzpädagogik gGmbH

gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Frau Stephanie Bangoura

Karolinenstrasse 5a, Haus 4

20357 Hamburg

Telefon: +49 (0) 151 520 133 06

Email: info@tanz-der-kulturen.de

Internet: https://afrikanischer-tanz.de
UST-IdNr.:

Handelsregister: AG Hamburg. HRB  177952.

 

D A T E N S C H U T Z

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die angegebenen Kontaktdaten (siehe oben am Ende der Reisebedingungen) genügt. Nach der Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen daneben Rechte auf unentgeltliche Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20. Zur Ausübung der Rechte genügt Mitteilung über die angegebenen Kontaktdaten. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie auf der Website.

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