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Satzung

Textauszug

§ 2 Zweck

  1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des (Tanz-)Sports.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Stipendienvergabe, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Tanz- und Theaterworkshops, Konzerten, Fortbildungen und Ausbildungen.
  3. Zu dieser Zweckverwirklichung soll ein Kompetenzzentrum geschaffen werden.
  4. Die aufgeführten Tätigkeitsbereiche schließen nicht aus, dass der Verein darüber hinaus alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen ergreift.

Tanz der Kulturen

Tanz der Kulturen e.V. realisiert Konzerte, integrative Bildungsprojekte und Ausbildungen in der rituellen Tanztherapie mit der Bangoura Group…

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