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Satzung
Textauszug
§ 2 Zweck
- Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des (Tanz-)Sports.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Stipendienvergabe, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Tanz- und Theaterworkshops, Konzerten, Fortbildungen und Ausbildungen.
- Zu dieser Zweckverwirklichung soll ein Kompetenzzentrum geschaffen werden.
- Die aufgeführten Tätigkeitsbereiche schließen nicht aus, dass der Verein darüber hinaus alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen ergreift.