
Satzung
Textauszug…
§ 2 Zweck
- Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Volks- und Berufsbildung
sowie die Förderung des (Tanz-)Sports. - Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Stipendienvergabe, Förderung sportlicher
Übungen und Leistungen, Tanz- und Theaterworkshops, Konzerten, Fortbildungen und Ausbildungen. - Zu dieser Zweckverwirklichung soll ein Kompetenzzentrum geschaffen werden.
- Die aufgeführten Tätigkeitsbereiche schließen nicht aus, dass der Verein darüber hinaus alle ihm zur Erreichung
des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen ergreift.